Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:

Text

Wirtschaft und Soziales

Die Piraten fordern eine sofortige Umstellung der Bemessungsgrundlage der Grundsteuer vom Einheitswert auf den Verkehrswert

Begründung

Für das Grundvermögen wurden die Einheitswerte zuletzt im Jahr 1973 festgestellt und in mehreren Schritten bis 1983 lediglich pauschal um 35 Prozent angehoben, die letzte Haupterhebung für land- und forstwirtschaftliches Vermögen fand 1988 statt. Die Einheitswerte des Grundvermögens würden nur noch 10 bis 25 Prozent der Verkehrswerte, jene der Wohnungen zehn Prozent und des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens lediglich 1 bis 3 Prozent betragen. Maximal kann die Grundsteuer 1 Prozent der Einheitswerte betragen. 2009 erbrachte die Grundsteuer insgesamt 580 Millionen Euro ein, 27 Millionen Euro davon kamen aus der Landwirtschaft. Die von den Agrarbetrieben entrichtete Grundsteuer liegt allerdings seit Jahrzehnten nahezu unverändert zwischen 25 und 27 Millionen Euro, während das Steueraufkommen aus dem Grundvermögen zumindest nominell steigt. Real sind die Grundsteuereinnahmen seit der letzten Neubewertung Mitte der 70er Jahre allerdings gesunken: Lagen sie 1965 noch bei 0,32 Prozent der Wirtschaftsleistung, waren es 1975 nur noch 0,27 Prozent, weitere zehn Jahre später brachte die Grundsteuer 0,24 Prozent des BIP ein, 1995 0,23 und 2008 nur noch 0,2 Prozent.

aus einem grundsatzpapier des wifo (schratzenstaller) zur vermögensbesteuerung:

Unmittelbar sprechen verteilungspolitische Erwägungen (besondere Leistungsfähigkeit durch Vermögensbesitz, zunehmende Ungleichverteilung von Vermögen und Erbchancen und damit der Start- und künftigen Einkommenschancen) für ihre Stärkung. Insbesondere die Grundsteuer, die als Entgelt für kommunale Leistungen für Grund- und Immobilienbesitzer, aber auch für Mieter aufgefasst werden kann, lässt sich mit dem Äquivalenzprinzip begründen. Zudem gehen von regelmäßigen Steuern auf den Vermögensbestand Anreize für eine produktive Verwendung aus, da die effektive Steuerlast umso geringer ist, je höher die erzielten Vermögenserträge sind. Schließlich haben nach aktuellen empirischen Untersuchungen vermögensbezogene Steuern im Vergleich zu den anderen Abgabenkategorien die relativ geringsten negativen Wachstumswirkungen.3 Sie eignen sich daher besonders zur Gegenfinanzierung der Senkung anderer, insbesondere lohnbezogener Abgaben, die Wachstums- und Beschäftigung stärker beeinträchtigen, im Rahmen von aufkommensneutralen, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale verbessernder Abgabenstrukturreformen.

weiters wird der Einwand einer regressiven Wirkung einer Grundsteuer(-erhöhung) vorgebracht. Kann die Grundsteuer von den Vermietern ganz oder teilweise auf die Mieter überwälzt werden, so ist die Annahme einer regressiven Wirkung der Grundsteuer auf den ersten Blick plausibel, da der Anteil der Mietausgaben mit steigendem verfügbarem Einkommen abnimmt. Dem ist allerdings die Vermutung entgegen zu halten, dass höherwertige Immobilien, die von den oberen Einkommensschichten gemietet werden, in weit höherem Ausmaß unterbewertet sind als geringwertigere Immobilien, da sich ihre Marktwerte wohl wesentlich dynamischer entwickelt haben. Durch die Annäherung der veralteten Einheitswerte an die Verkehrswerte bewirkte höhere Grundsteuerzahlungen dürften daher die oberen Einkommen verhältnismäßig stärker treffen als die unteren. Auch bei Wohneigentum dürfte die Unterbewertung besonders stark im Bereich der höherwertigen Immobilien sein, sodass insgesamt eine auf den Verkehrswerten basierende Grundsteuer angesichts der – von den OeNB-Erhebungen nahe gelegten Tatsache – positiven Korrelation von Einkommen und Verkehrswert einer eigengenutzten Immobilie eher progressive denn regressive Effekte haben dürfte.

bei ganz vorsichtiger schätzung ergäbe das eine verdreifachung der steuereinnahmen geschätztes grundvermögen (vorsichtig) ca. 800.000.000.000,- das ergäbe beim derzeitigen steuersatz von 0,2 % 1,6 mia tatsächliche einnahmen 2011 612 mio