Die BGF möge einem etwaigen BGV-Beschluss keinesfalls vorgreifen!

Gründe

Ob bei der BGV Vollmachten zählen oder nicht, hängt von der DORT VOR ORT stattfindenden Abstimmung ab. Daher hätte eine Auskunft der BGF über dieses Thema folgende negative Folgen:

Variante A

1. Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten akzeptiert werden: 2. Viele werden sich den Weg sparen im Glauben, ihr stimmrecht ausüben zu können. 3. Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zurecht getäuscht und übergangen und es wäre mE sogar ein Anfechtungsgrund.

Variante B

1. Die BGF gibt bekannt, dass Vollmachten nicht akzeptiert werden. 2. Viele werden deshalb keine Vollmacht erteilen in der Meinung, dass das sowieso nichts bringt. 3. Wenn das dann nicht eintritt, fühlen sich die Mitglieder zu Hause Gebliebenen zurecht getäuscht und übergangen.
 

Wenn mir die Partei offiziell mitteilt, dass ich mittelbar partizipieren kann, obwohl das mangels entsprechendem BGV Beschluss gar nicht stimmt, dann wurde ich getäuscht, was einen guten Anfechtungsgrund darstellt (immerhin wären davon mehrere Personen betroffen).