Begründung: Österreich hat sich vor Jahrzehnten zu 0,8% BIP Entwicklungshilfe verpflichtet aber das nie eingehalten sondern trudelt zwischen 0,3% und 0,5% BIP herum und während der vergangenen 20 Jahre ist das sogar noch gesunken, und zwar stark.
Verantwortungsvolle EZA und Entwicklungshilfe hält die beiden Punkte der Überschrift ein und überschreitet die Verpflichtung freiwillig bis zum doppelten Betrag.
Dass dabei auch Umwegrentabilität über (zb) Arbeitserlaubnis für MigrantInnen zustande kommt, darf weder angerechnet noch gegengerechnet werden, das ergibt sich einfach zusätzlich.