Ich beantrage die Satzung um folgende Absätze zu erweitern:
= Satzung § 13 =
(x) Die Auflösung einer Landespartei erfolgt durch Beschluss der BGV mit mindestens 60% oder des EBV mit mindestens 90% seiner Stimmrechte.
= Satzung § 22 =
(x) Die freiwillige Auflösung der Landespartei nach § 1 (4) Abs. 4 des PartG, kann durch Beschluss der BGV der Bundespartei, mit mindestens 60%, oder durch Beschluss des EBV der Bundespartei, mit mindestens 90% seiner Stimmrechte, erfolgen. Die Bundesgeschäftsführung ist infolge dieses Beschlusses dazu befugt die Landespartei beim Innenministerium zwecks der Auflösung zu vertreten. In diesem Fall tritt die Bundespartei die Rechtsnachfolge an.

= Begründung =
[https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3907.html Auflösung durch BGV möglich] hat 84% Zustimmung erhalten und 
[https://liquid.piratenpartei.at/initiative/show/3908.html Auflösung durch EBV möglich] hat 83% Zustimmung erhalten