Das mit Parteiausschlüssen ist so ein Sache. Parteiausschlüsse sind eine ziemlich heftige Sanktion für ein rein "rhetorisches Vergehen".

Es könnte auch zu einer Überlastung des Schiedsgerichts führen, wenn sie zu jedem zweiten Forums-Posting ein SG-Verfahren durchführen muss.

Wir hatten eine SG-Entscheidung zum Ausschluss eines Mitglieds, das erstens eher den SG-Mitgliedern als dem Ausgeschlossenen schadete, der zweitens bei nächster Gelegenheit wieder aufgenommen wurde.