Die Geschwindikeitsbegrenzung auf  Autobahnen wird grundsätzlich aufgehoben. Obwohl es im ermessen eines  mündigen Bürgers liegt, wie schnell er sich auf der Autobahn bewegt,  müssen Tunnel und vereinzelte Straßenabschnitte wie besonders Kurvig  sind mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung entschärft werden.