Die Geschwindikeitsbegrenzung auf Autobahnen wird grundsätzlich aufgehoben. Obwohl es im ermessen eines mündigen Bürgers liegt, wie schnell er sich auf der Autobahn bewegt, müssen Tunnel und vereinzelte Straßenabschnitte wie besonders Kurvig sind mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung entschärft werden.