Ein abgelehnter, von einem Dritten (z.B. telefonisch) angeforderter, durchgeführter "Rettungs"-Einsatz kann für den Betroffenen, wenn er erstens nicht gesundheitsversichert ist, und zweitens nur ein geringes Einkommen hat, zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden. Scheinbar handeln Rettungsteams erstens aufgrund der Annahme, dass Jeder gesundheitsversichert ist (tatsächlich ist der Anteil der Nichtversicherten in Österreich unter 3 Prozent), und zweitens aufgrund der Annahme "Lieber einmal zuviel zu fahren, als einmal zuwenig, alleine schon wegen der Klagsmöglichkeiten im Falle des Nichthandelns (unterlassene Hilfeleistung)" Allerdings können auch ebenso teure wie unnötige Rettungseinsätze zu einer Gesundheitsgefahr werden, beispielsweise, wenn man sich als Folge der Rettungskosten nur mehr gesundheitsgefährendere Lebensmittel oder eine gesundheitsgefährdendere Wohnung leisten kann. Daher ist das Recht auf Rettungsverweigerung, insbesondere für Nichtversicherte mit geringem Einkommen stärker zu verankern. Ebenso ist Bewußtsein für diese Problematik zu schaffen.