==In der Leistungsart Freizeitassistenz (ASS-F) muss die maximal mögliche Stundenanzahl von 200 auf 400 erhöht werden. == Der Satz in der stBHG-LEVO Anlage 1 würde dann lauten: "Die Höchstgrenze für die bescheidmäßige Zuerkennung von Freizeitassistenz beträgt 400 Jahresstunden." Begründung: Mit maximal 200 Stunden ASS-F hat der Mensch mit Behinderung die Möglichkeit pro Woche maximal 3,8 Stunden ASS-F in Anspruch zu nehmen. Es muss jedoch möglich sein einem Menschen mit Behinderung einen ganzen Tag pro Woche einen Assistenten oder eine Assistentin zu finanzieren. Eine Stunde ASS-F kostet laut stBHG-LEVO Anlage 2 16,50€ zzgl. Fahrtkosten. stBHG-LEVO Anlage 1: [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11680263_76703105/3ff2922d/LEVO-StBHG_Anlage%201%20idF%20LGBl%2051_2012.pdf] stBHG-LEVO Anlage 2: [http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11680263_76703105/08662609/LEVO-StBHG_Anlage%202%20idF%20LGBl%2051_2012.pdf]