==In der Leistungsart Freizeitassistenz (ASS-F) muss die maximal mögliche Stundenanzahl von 200 auf 400 erhöht werden.
==

Der Satz in der stBHG-LEVO Anlage 1 würde dann lauten:

"Die Höchstgrenze für die bescheidmäßige Zuerkennung von Freizeitassistenz beträgt 400 Jahresstunden."


Begründung:

Mit maximal 200 Stunden ASS-F hat der Mensch mit Behinderung die Möglichkeit pro Woche maximal 3,8 Stunden ASS-F in Anspruch zu nehmen. Es muss jedoch möglich sein einem Menschen mit Behinderung einen ganzen Tag pro Woche einen Assistenten oder eine Assistentin zu finanzieren. Eine Stunde ASS-F kostet laut stBHG-LEVO Anlage 2 16,50€ zzgl. Fahrtkosten.


stBHG-LEVO Anlage 1:

[http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11680263_76703105/3ff2922d/LEVO-StBHG_Anlage%201%20idF%20LGBl%2051_2012.pdf]


stBHG-LEVO Anlage 2:

[http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/dokumente/11680263_76703105/08662609/LEVO-StBHG_Anlage%202%20idF%20LGBl%2051_2012.pdf]