In der Landesgeschäftsordnung soll §7(6) entfernt werden:

=Alter Text=

§7  

(6) Ein AG-Treffen muss mindestens 24 Stunden zuvor direkt an allen AG Mitgliedern angekündigt werden. .   

=Neuer Text=

entfällt

=Begründung=

Arbeitsgruppen sind spezielle Crews und beide sind in Bundessatzung und Bundesgeschäftsordnung ausreichend geregelt.