In der Landesgeschäftsordnung soll §7(6) entfernt werden:

Alter Text

§7

(6) Ein AG-Treffen muss mindestens 24 Stunden zuvor direkt an allen AG Mitgliedern angekündigt werden. .

Neuer Text

entfällt

Begründung

Arbeitsgruppen sind spezielle Crews und beide sind in Bundessatzung und Bundesgeschäftsordnung ausreichend geregelt.