In der Landesgeschäftsordnung soll §7(6) entfernt werden:
Alter Text
§7
(6) Ein AG-Treffen muss mindestens 24 Stunden zuvor direkt an allen AG Mitgliedern angekündigt werden. .
Neuer Text
entfällt
Begründung
Arbeitsgruppen sind spezielle Crews und beide sind in Bundessatzung und Bundesgeschäftsordnung ausreichend geregelt.