In der Landesgeschäftsordnung soll §10 entfernt werden:
Alter Text
§10 Landesgeschäftsführung
(1) Die LGF hat in jeder LV Sitzung einen Schatzmeisterbericht und einen Bericht über Mitgliederstand abzugeben.
Neuer Text
entfällt
Begründung
Nachdem diese Bestimmung ohne Konsequenzen ignoriert wurde und die entsprechenden Daten auf der Bundeshomepage veröffentlicht sind, ist dieser Paragraph zu streichen..