Der Wortlaut in BGO §2 Mitgliedschaft werde wie folgt geändert:

Alter Text

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

Neuer Text

(1) Mitglieder sind zur Angabe korrekter und vollständiger Personendaten verpflichtet. Mindestens anzugeben sind Vor- und Familienname, Geschlecht, E-Mail-Adresse, Anschrift sowie das Geburtsdatum. Änderungen von Name oder Adresse sind unverzüglich mitzuteilen.

Begründung

Wir sind die Online-Partei – da sollten wir unsere Mitglieder auch online erreichen können …