Die Bundesgeneralversammlung möge beschließen:

Der Bundesvorstand wird ausdrücklich ermächtigt, eine Wahlkooperation zur Nationalratswahl 2013 mit NEOS zu sondieren und dazu Details, einschließlich Kooperationen während des Wahlkampfes, unter strenger Einhaltung der Transparenzerfordernisse nach § 14 der Bundesgeschäftsordnung, selbständig auszuhandeln.
Ein endgültiger Beschluss zu einer eventuellen Wahlkooperation muss von der nächsten BGV oder über LiquidFeedback gefasst werden. Bei sich widersprechenden Beschlüssen gilt der BGV-Beschluss zu dieser Frage.