Antrag

Falls die Initiative i1454 angenommen wird soll die Änderung der Bundesfinanzordnung wieder zurückgenommen werden:

Zurückzunehmende Änderung der Bundesfinanzordnung

§2 (1) […] Für Mitglieder der Piratenpartei Österreichs, die ebenfalls Mitglieder der Piratenpartei Tirol sind, gilt im Sinne von §XX der BGO eine Sonderregelung. Diese Personen bezahlen an die Piratenpartei Österreichs einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von €24 jährlich.

Begründung

Durch die Annahme von Initiative i1611 wurde der Mitgliedsbeitrag auf 1€ pro Monat gesenkt. Damit stellt der "reduzierte" Mitgliedsbeitrag von €24 jährlich keine Reduzierung mehr da, der Mitgliedsbeitrag von 1€ ist gering genug um es Personen mit Doppelmitgliedschaft zuzumuten.