Ich beantrage sämtliche Listenwahlen zur Nationalratswahl auf Bundesgeneralversammlungen zu behandeln.
Listenwahlen die bereits abseits von Bundesgeneralversammlungen durchgeführt wurden sind damit hinfällig.
Weitere Listenwahlen z.B. durch Landesparteitage sind unzulässig.
=Begründung=
* Die Nationalratswahlen haben bundesweite Relevanz
* Die Kandidaten sollten bundesweit akzeptiert sein
* Bei einigen Landesorganisationen sind nur sehr wenige aktiv - mit weniger als 10 aktiven Mitgliedern ist ein hinreichendes Kandidatengrillen und eine hinreichende Repräsentativität nicht gegeben.