Ich beantrage sämtliche Listenwahlen zur Nationalratswahl auf Bundesgeneralversammlungen zu behandeln. Listenwahlen die bereits abseits von Bundesgeneralversammlungen durchgeführt wurden sind damit hinfällig. Weitere Listenwahlen z.B. durch Landesparteitage sind unzulässig.

Begründung

  • Die Nationalratswahlen haben bundesweite Relevanz
  • Die Kandidaten sollten bundesweit akzeptiert sein
  • Bei einigen Landesorganisationen sind nur sehr wenige aktiv - mit weniger als 10 aktiven Mitgliedern ist ein hinreichendes Kandidatengrillen und eine hinreichende Repräsentativität nicht gegeben.