Der folgende Text möge an geeigneter Stelle (Überschrift, Sub-Überschrift) ins Programm aufgenommen werden:
Text
Wirtschaft und Finanzen
Banken und Versicherungen
Bankgeheimnis
Die Piratenpartei Österreichs strebt eine Anpassung des Bankgeheimnisses an, um Solidarität mit den Partnerländern in der Europäischen Union zu beweisen.
Begründung
Das Bankgeheimnis ist ein wichtiges Instrument, um die Freiheit und Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat sicherzustellen. Die fortschreitende Digitalisierung des Zahlungsverkehrs erlaubt es immer mehr, aus Kontobewegungen Aussagen zum Lebensstil und den Vorlieben der Bürgerinnen und Bürger abzuleiten. Für eine Partei, die für die Wahrung der Privatsphäre und gegen Vorratsdatenspeicherungen jeglicher Art eintritt, sollte es selbstverständlich sein, jede Ausweitung behördlicher Befugnisse im Bereich des Zugriffes auf persönliche Daten genauestens zu hinterfragen.
Zumeist wird als Begründung zur Abschaffung des Bankgeheimnisses Österreichs Funktion als "Steuerfluchtland" angeführt. Das Ansinnen ist berechtigt, die Art der "Lösung" gleicht jedoch den Argumenten der Musikindustrie: Man glaubt, dass mit immer mehr Befugnissen der Strafverfolgungsbehörden, sich in die privaten Angelegenheinten der Bürger einzumischen, bessere Ergebnisse erzielt werden. Ich halte das für den falschen Ansatz. Nicht weil es nicht wirksam wäre, sondern weil der Preis zu hoch ist. Wir verlieren wieder ein Stück Privatsphäre, ein Stück Autonomie und ein Stück Freiheit.
Denn bereits durch eine Änderung der Rechtshilfeabkommen und der Politik des Finanzministeriums, wonach Ansuchen um Kontenöffnung durch Finanzämter kategorisch abgelehnt werden, kann eine Verbesserung erreicht werden. Es kann und darf nicht sein, dass Österreich anderen Ländern die Einhebung von Steuern erschwert oder gar unmöglich macht. Daher ist das Bankgeheimnis dahingehend anzupassen, dass gerechtfertigte Anfragen ausländischer Behörden beantwortet werden.
Darüber hinaus kann Steuergerechtigkeit auch anders sichergestellt werden. Bereits bestehende automatisierte Verfahren zur Einhebung von Steuern im Bankenbereich zeigen, dass der Zugriff des Staates auf persönlichste Daten der Bürgerinnen und Bürger nicht weiter ausgeweitet werden muss. Vermögen und Vermögensgewinne können problemlos -und ohne detailliertes Wissen des Finanzamtes über die Kontobewegungen der Eigentümer- besteuert werden.