Antrag
§8 (1) der LDO werde wie folgt angepasst:
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(1) „Beschlüsse“ sind jene Anträge, die bei einem Thema mit einem Regelwerk zur direkten Programmänderung oder zur direkten Ordnungsänderung bei der Abstimmung gewonnen haben und das Stimmabgabe-Quorum erfüllen. Alle anderen Anträge stellen nur Meinungsbilder dar.
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(1) „Beschlüsse“ sind jene Anträge, die bei einem Thema unter einem „direkten“ Regelwerk bei der Abstimmung gewonnen haben und das Stimmabgabe-Quorum erfüllen. Alle anderen Anträge stellen nur Meinungsbilder dar.
Begründung
Bei der Einführung der sonstigen direkten Beschlüsse und direkten Satzungsänderungen wurde übersehen, dass das hier auch angepasst gehört.