Die Satzung möge in §4 wie folgt geändert werden:
= Alter Text =
(3) Die Aufnahme erfolgt durch den Bundesvorstand (BV).
= Neuer Text =
(3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF).
= Begründung =
Dieser Punkt ist veraltet. Eine Kontrolle ist auch ohne dies durch den BV möglich. Das aktuelle Verfahren bringt zu viel Verzögerung mit sich.