Die Satzung möge in §4 wie folgt geändert werden: = Alter Text = (3) Die Aufnahme erfolgt durch den Bundesvorstand (BV). = Neuer Text = (3) Die Aufnahme erfolgt durch die Bundesgeschäftsführung (BGF). = Begründung = Dieser Punkt ist veraltet. Eine Kontrolle ist auch ohne dies durch den BV möglich. Das aktuelle Verfahren bringt zu viel Verzögerung mit sich.