Der derzeitige §9 (2) der Satzung möge von

(2) Er besteht aus einer durch die BGV festzulegenden Anzahl an Mitgliedern. Der BV kann durch Beschluss ein Parteimitglied zum "Schatzmeister" ernennen bzw. diesen Titel wieder entziehen. Der Schatzmeister ist mit der Finanz- und Mitgliederverwaltung betraut.

in

(2) Er besteht aus einer durch die BGV festzulegenden Anzahl an Mitgliedern.

geändert werden.

=Begründung=
Bundesschatzmeister ist ein separates, direkt gewähltes Amt; das hat hier IMHO nix verloren und gehört dringend korrigiert.