Antrag
§4 Absatz 3 der Satzung soll nicht geändert werden.
Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt weiterhin durch den BV.
Begründung
Die politische Verantwortung liegt beim BV, somit muss dieser auch etwa für die Überprüfung von §4 Absatz 4 (Ausschlussgründe vom Beitritt) verantwortlich sein.
Die Aufnahme neuer Mitglieder ist damit eine politische und keine organisatorische Entscheidung.