Antrag
In §7 Abs. (1) der Landesgeschäftsordnung der LO:Niederösterreich soll der Wortlaut "Der LV tritt zumindest vierzehntätig zu Sitzungen zusammen." durch "Der LV tritt zumindest einmal im Monat zu Sitzungen zusammen." ersetzt werden.
Begründung
Wenn die BZV-Sitzungen alle zwei Monate am letzten Montag des Monats stattfinden sollen, kann dieser Termin mit dem Termin der LV-Sitzung kollidieren. Mit der neuen Regelung bestünde die Möglichkeit im Fall der Fälle eine LV-Sitzung ausfallen lassen zu können, um eine BZV-Sitzung stattfinden lassen zu können.