kein solcher Beschluss

Die Beschlüsse kamen ordnungsgemäß zustande, da es -wie in der BGO ausdrücklich vorgesehen- dem Landesvorstand frei steht, Anträge auf die Tagesordnung zu setzen, die an ihn herangetragen werden. In welcher Form ist dabei völlig unerheblich. Bis dato war das auch die gängige Praxis, hatte aber den Nachteil, dass praktisch kein Antrag ein Quorum bestehen musste. Das und nur das ist der Grund, warum man wieder von dieser Praxis abkommt, einfach weil die Mitglieder keine Lust haben, sich permanent mit genau 1er Person zu beschäftigen.