=Antrag=

Es möge bei der BGV 2015 beschlossen werden, eine Sonderarbeitsgruppe „Menschen-, Grund- und Bürgerrechte“ zu gründen.  Hinsichtlich der personellen Zusammensetzungen (nur Bundesparteiorgane, oder mit Einbeziehung von Organen der jeweiligen Landesorganisationen) sowie den internen Mitsprache- bzw. Stimmrechten soll im Rahmen eines offenen Diskurses ein Konsens angestrebt werden. 

Mögliche Arbeitsschwerpunkte:

-	Erfassen aller Rechte der europäischen Menschenrechtsdeklaration

-	Erfassen aller Unterschiede der europäischen Menschenrechtsdeklaration zu den anderen Menschenrechtsdeklarationen (Iran, Amerika)

-	Problematik der sog. Staatenlosen (Staatenlos ist nicht gleich rechtlos)

-	Asylrechte

-	Grund-, Bürger- und Menschenrechte in den einzelnen EU-Mitgliedsländern (Unterschiede, Umsetzungsstrategien u. dgl.)

-	Eruierung jener „Menschenrechte“ welche vorrangig in nationales Recht und der Realpolitik (Gesellschaft) umgesetzt werden sollen, 

-	Rechte und Pflichten von sog. Minderheiten, insbesondere Religionsrechte bzw. Unterschiede in den einzelnen Gesetzgebungen (Stichwort: Islamgesetz, und etwaige „Benachteiligung“/Schlechterstellung im Vergleich zu anderen anerkannten Religionsgemeinschaften) 

-	Beobachtung und Erfassen von Menschenrechtsverletzung in Konflikt- und Kriegsgebieten

Weitere Schwerpunkte sollen im Rahmen des internen Diskurses festgelegt werden.

Darüber hinaus sollen auch die Möglichkeiten der Einbindung von sog. Nicht-Regierungsorganisationen im Bereich der Grund-, Bürger- und Menschenrechte und anderer, auf Ebene des Bundes bzw. auf Landesebene (Mitspracherechte, Anhörungsrechte) zum Arbeitsspektrum der Arbeitsgruppe zählen.


=Begründung=

Gegenwärtig existiert keine diesbezügliche Arbeitsgruppe. Zumindest ist diese dem Antragsteller nicht bekannt, sollte eine solche Arbeitsgruppe bereits existieren.