Initiative i6681: Die Bundesgeschäftsführung wird um einen § 20 ergänzt - Zuständigkeiten und Grundsätze in der Außenvertretung
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Die Initiatoren empfehlen folgende Initiative zu unterstützen: Thema #3538: Die Bundesgeschäftsordnung wird um einen § 20 ergänzt - Zuständigkeiten und Grundsätze in der Außenvertretung
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