am 06.06.2013 um 14:41:31 Uhr
Auflösung ist ultima ratio für Notfälle - Notfälle sind meist dringlich
Auch wenn eine LO wenig Mitglieder hat ist das noch lang kein Grund für eine Auflösung. Aber wenn es dann mal tatsächlich einen wichtigen Grund geben sollte, der die Auflösung sinnvoll erscheinen lässt, dann muss der ebv 3 Monate warten (!) ????? das führt ja die Auflösung ad absurdum weil gerade für dringliche Fälle ist die Auflösung durch EBV vorgesehen. wenn der ebv 3 monate warten muss kann man ihn völlig streichen und gleich auf ne bgv warten. in 3 monaten kann eine partei in der öffentlichen Meinung so fallen dass wir tot sind. und das nur weil wir uns selbst den handlungsspielraum genommen haben.
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