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am 30.10.2012 um 23:58 Uhr

Antrag

Die Bundesfinanzordnung soll in §4 wie folgt geändert werden:

Alter Text

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrages und dem Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar!

Neuer Text

(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namens des Spenders mindestens quartalsmäßig auf der Homepage der Piratenpartei Österreichs veröffentlicht oder verlinkt und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in Ziffer 2 genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €500,– durch diese natürliche Person gespendet wurden.


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