Typischerweise gilt für Schönheitsoperationen und nicht medizinisch indizierte Operationen ein Mindestalter von 16 Jahren (ab 1.1.2013), wobei derzeit die Beschneidung nicht darunter fällt.
Da diese jedoch eben eine medizinisch nicht indizierte Operation ist, sollte das Mindestalter von 16 Jahren auch für die Beschneidung gelten, ob religiös motiviert oder nicht ist dabei egal (weiterer Vorteil: Man würde nur eine Verordnung brauchen, die die männl. Beschneidung als Schönheitsop klassifiziert, wobei sie mMn sogar mehr ist, weil ja einiges an Gefühl verloren geht).
14 Jahre, also das Alter für Religionsmündigkeit ist "nur" eine andere Untergrenze für den religiös motivierten Aspekt der Operation, aber der allgemeine Aspekt der nicht medizinisch indizierten Operation sollte die Untergrenze auf 16 Jahre setzen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |