am 29.10.2012 um 10:11 Uhr
Textkorrektur
(1) Spenden in jeder Höhe werden mit Nennung des Betrags und des Namen des Spenders veröffentlicht und sind für jeden nachvollziehbar einsehbar. Davon nicht betroffen sind die in Ziffer 2 genannten Ausnahmen. (2) Spenden natürlicher Personen werden nicht ohne Zustimmung veröffentlicht, sofern in Summe im Geschäftsjahr weniger als €100,– durch diese natürliche Person gespendet wurden.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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