wenn die generelle Abschaffung des Selbstbehaltes bei der SVA gefordert wird, müsste der Fairness halber aber auch der Selbstbehalt bei der BVA abgeschafft werden.
Bevor jetzt ein genereller Aufschrei kommt, lasst mich bitte kurz erklären:
Es gibt der der BVA einen mittlerweile schon alles andere als geringen Prozenteil von Versicherten, welche ein Jahresbruttoeinkommen von unter 30.000 € haben. Wenn in solch einem Fall dann auch noch Kinder vorhanden sind und bei jedem Zahnarztbesuch 60 - 80 € Selbstbehalt entstehen ... tja, dann schmerzt das genau so wie bei einem Selbständigen, welcher ein geringes Einkommen hat.
Natürlich kann man jetzt sagen: "Das ist in diesem Fall Pech und betrifft nur einen geringen Anteil der BVA-Versichtern" - Falsch: Die Tendenz ist stark steigend, da der Bologna-Prozess dazu führte, dass es in Zukunft nur noch "Bachelor" und "Master" gibt und diese weit schlechter eingestuft sind als der altgediente "Magister".
Hinzufügen möchte ich noch, dass ein sehr großer Prozentanteil dieser Selbständigen, welcher unter € 10.000 im Jahr verdienen, diese Tätigkeit nur nebenbei machen (ich sag nur "Vertriebssysteme" ;-)) und unter Tags einer ganz normalen Tätigkeit mit Fixgehalt nachgehen!
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