Meiner Meinung nach sollte der Rechnungshof weder exekutive noch legislative Aufgaben übernehmen, sondern ein reines Kontrollorgan bleiben.
Wenn es darum geht, dass der Rechnungshof mehr kontrollieren soll, dann ist dafür meiner Meinung nach ein Gesetzesbeschluss notwendig.
Dieser Gesetzesbeschluss kann beispielsweise vorsehen, dass der Rechnungshof Unternehmen prüfen darf ab einer Staatsbeteiligung von 20 %.
Dieser Gesetzesbeschluss kann auch diejenigen Umgehungsmethoden definieren, in die der Rechnungshof genauer hineinleuchten darf.
Aber keinesfalls sollte der Rechnungshof im Alleingang handeln (entweder entflechtend oder ungedeckt kontrollierend), ohne dazu vom Parlament ermächtigt worden zu sein. Alleine schon wegen des Legalitätsprinzips.
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