am 09.10.2012 um 15:55 Uhr
So wäre das eine Bevorzugung von mehreren Erwerbsquellen
Aus Sicht der Gleichbehandlung müssten dann aber vergleichbar mit einem Lohnsteuerausgleiches die Gebühren aus der primären Versicherung auch die weiteren Einkünfte berücksichtigen.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |