So wäre das eine Bevorzugung von mehreren Erwerbsquellen
am 09.10.2012 um 15:55 Uhr

Aus Sicht der Gleichbehandlung müssten dann aber vergleichbar mit einem Lohnsteuerausgleiches die Gebühren aus der primären Versicherung auch die weiteren Einkünfte berücksichtigen.


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