Pendlerpauschale falsch verstanden
am 02.10.2012 um 21:45 Uhr

Die große Pendlerpauschale wird nur dann gewährt, wenn der Arbeitsplatz nicht mit dem ÖPNV erreichbar ist. Also wird dadurch keinesfalls der Individualverkehr begünstigt, sondern es ist eine Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage. Die Pendlerpauschale deckt nicht einmal annähernd die Kosten für den ÖPNV geschweige denn jene des Individualverkehrs.

Die Pendler sind nicht zu ihrem Vergnügen unterwegs, sondern sie sind einfach zum Pendeln gezwungen, da es an ihrem WOhnort keine adäquaten Arbeitsplätze gibt.


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