am 01.10.2012 um 23:05 Uhr
Freibeträge für Einheitswerte
Es sollte allgemein ein Freibetrag bis 350.000.-€ ( derzeit 3 facher Einheitswert ) gelten. Damit kann man den Häuselbauer und Einfamilienhausbesitzer bei der Besteuerung gleich belassen. Über 350.000.-€ soll eine erhöhte Grundeinheitsbesteuerung erfolgen ( wieder gestaffelt). Auch auf in Firmenbesitz geltende Einheitswerte muß man gesondert berücksichtigen!
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