Rechtschreibung
am 23.09.2012 um 13:15 Uhr

(5) Der Bundesschatzmeister ist insbesondere mit der Sicherung ordnungsgemäßer Finanzabläufe, und der Prüfung der von den Landesschatzmeistern erstellten Berichte betraut.

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(5) Der Bundesschatzmeister ist insbesondere mit der Sicherung ordnungsgemäßer Finanzabläufe, und der Prüfung der von den Landesschatzmeistern erstellten Berichten betraut.


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