Einkommensabhängigen Maximaleinsatz
am 21.09.2012 um 12:44 Uhr

Wenn es technisch möglich wäre, könnte man ja versuchen, die maximal verspielte Geldmenge zu begrenzen, und zwar z.B., indem man eine verpflichtende Glücksspielkarte einführt, die Information über den Besitzer enthält und bei staatlichen Stellen pro Monat mit maximal z.B. 10% des über dem Existenzminimum liegenden Einkommens "aufgeladen" werden kann (als Nachweis dient dazu das versteuerte Einkommen das ohnehin angegeben werden muss) - in Summe maximal 100% des über dem Existenzminimum liegenden Einkommens eines Monats.
Diese Karte muss dann überall, wo Glücksspiel vorkommt (also z.B. in Automaten, Kasinos usw.) verwendet werden, die Zuordnung Karte ←→ Besitzer kontrolliert werden (schon jetzt müssen ja die Ausweise kontrolliert werden also wäre das keine Verschärfung), wobei aber außer dem verbleibenden Geldbetrag keine weitere Information über den Besitzer gespeichert wird und auch keine statistischen Daten über das Spielverhalten ermittelt werden.

Glücksspiel ohne die Verwendung der Karte wäre verboten.

Damit könnte man einerseits die Freiheit nicht (bzw. nur unwesentlich durch den Zwang, die Karte aufzuladen) einschränken, während das größte Problem - nämlich durch Glücksspiel viel Geld zu verlieren - eingeschränkt werden könnte.

Problematisch wäre nur, dass das Glücksspiel in Situationen, in denen die Karte nicht verwendet werden kann (z.B. Call-in, Online-Glücksspiel) so auch verboten wäre.


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