am 18.09.2012 um 11:10 Uhr
Textverbesserungen
(7) Die Streichung erfolgt nach mehr als zwölfmonatiger Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz wiederholter Aufforderung durch die Bundesgeschäftsführung (BGF) oder eine Landesgeschäftsführung (LGF).
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