am 31.07.2012 um 15:43 Uhr
wenn überhaupt, dann *VIEL* konkreter
Gerade das deutsche Wahlrecht leidet durch Überhangmandate, negatives Stimmgewicht und Verzerrungen sehr stark in seinem prinzipiellen Grundgedanken.
STV ist, wenn die Wahlkreise entsprechend gezogen werden (was möglich ist!), sehr nahe an der absoluten Verhältnismäßigkeit, bei gleichzeitig sehr hohem Persönlichkeitswahlcharakter. Wenn das Gleiche bei einem System nach deutschen Vorbild erreicht werden soll, möchte ich auf jeden Fall eine genaue Erläuterung, inwiefern das deutsche System übernommen bzw. angepasst werden soll; vor kurzem wurde das deutsche Wahlrecht ja sogar wegen zu vieler Überhangmandate und negativem Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärt.
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