am 17.09.2012 um 17:26 Uhr
Hinzufügen von §7
§7 Bundesgeschäftsordnung
Änderung von
"(2) Die Bundesgeschäftsordnung (BGO) regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der liquid democracy beschlossen oder geändert."
in
"(2) Die Bundesgeschäftsordnung (BGO) regelt die verwaltungstechnischen und organisatorischen Aspekte der Partei. Sie wird von der BGV oder einem adäquaten Mittel der Liquid Democracy mit einer Mehrheit von zumindest 55% der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen oder geändert."
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
---|---|---|---|---|---|---|
[nur für Registrierte] |