Personalentscheidungen - Klärung
am 12.09.2012 um 17:09 Uhr

Entscheidungen zu Personal/Personen (z.B. Ausschluss) können aber nicht per LQFB getätigt werden. Falls die BGO daraufhingehend geändert wird, muss ein anderes Organ/Gremium dies tun - LQFB wäre dann ein zu mächtiges Instrument - welches keiner sozialen Kontrolle mehr unterliegt. (Stichwort: Internetmobbing)


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