am 07.09.2012 um 17:12 Uhr
Ausnahme technischer Geheimnisse (Zugänge, digitale Schlüssel)
Der Absatz eins umfasst alles, was nicht anderweitig ausgeschlossen wird (ein nachfolgende Aufschlüsselung . Daher bitte neben den personenbezogenen Daten durch die Mitgliedsverwaltung auch die technischen Secrets der Partei (Zugangsdaten, private SSL-Schüssel etc.) sind unabhängig des verwahrenden Organes nicht zu veröffentlichen, außer des geplanten Einsatzzweckes und der Weitergabe innerhalb des verwahrenden Organes.
Alternativ kann auch der 3. Absatz explizit auf die Aufzählungen einschränken, was er in der aktuellen Formulierung aber nicht tut..
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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[nur für Registrierte] |