am 07.09.2012 um 17:02 Uhr
Stichtag ist Ende des Monats
- Bitte als Stichtag das Ende des Monats festlegen.
⇒ Dadurch gilt die Zahlung des aktuellen Monats durch den Vormonat als gegeben. - Bei Fortsetzung der Beitragszahlung nach längerer Unterbrechung ist 1 Monat nachzuzahlen.
⇒ dadurch Sammeln sich keine Forderungen zu Lasten eines Mitglieds an und der "Monat voraus" ist auch abgeglichen.
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