am 04.09.2012 um 18:39 Uhr
Wo kein Kläger, da kein Richter
Ich befürworte es, aber Umsetzbarkeit ist nur dann gegeben, wenn es jemand anzeigt. Dazu ist ausreichend Wissen erforderlich. Ev. könnte das eine Kontrollbehörde, ähnlich eines Rechnungshofs.
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