Definitionsfrage
am 01.09.2012 um 16:55 Uhr

Ich denke, da müssen noch genauere Definitionen her, was im Zusammen hang mit "Öffentliche Sicherheit" eigentlich gemeint ist:
privaten "Securities" kann ich nur zu folgenden Bedingungen zustimmen:
1) private Securities sind unbewaffnet: keine Feuerwaffen, keine Schlagstöcke, keine Reizstoffe (Pfefferspray u dgl)
2) private Securities dürfen keine Hunde führen, sie dürfen nicht beritten sein (Tiere nicht zur Abschreckung/Angriff einsetzen!)
3) private Securities dürfen nicht aktiv bewegungseinschränkend vorgehen (kein Körperkontakt, nicht festhalten, keine Handschellen u dgl)
4) private Securities besitzen keine Rechte oder Privilegien, die über diejenigen der beim Event anwesenden Bürger hinausgehen (mit
Ausmahme: Wegweisungsrecht/Hausrecht, das im Bedarfsfall von Exekutivbeamten durchzusetzen ist)


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