am 29.07.2012 um 08:27 Uhr
BGV statt BGF, Arbeitsaufwand
Die Bundesgeneralversammlung soll die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließen und nicht die Bundesgeschäftsführung
Bitte um Vorschläge, wie das administriert werden kann, wenn jeder bis ins Detail über die Aufteilung und Zuordnung seines Mitgliedsbeitrages verfügen darf? Da ist schon die Möglichkeit der Zweckwidmung von Spenden eine echte logistische Herausforderung.
Meinungsbild der Unterstützer | Meine Meinung | Änderungswunsch zur Zeit nicht umgesetzt | Änderungswunsch zur Zeit umgesetzt | |||
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