BGV statt BGF, Arbeitsaufwand
am 29.07.2012 um 08:27 Uhr

Die Bundesgeneralversammlung soll die Höhe des Mitgliedsbeitrages beschließen und nicht die Bundesgeschäftsführung
Bitte um Vorschläge, wie das administriert werden kann, wenn jeder bis ins Detail über die Aufteilung und Zuordnung seines Mitgliedsbeitrages verfügen darf? Da ist schon die Möglichkeit der Zweckwidmung von Spenden eine echte logistische Herausforderung.


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