Ausnahme von der Sperrklausel für Nationale Minderheiten als Übergangslösung
am 28.07.2012 um 18:46 Uhr

Als Übergangslösung (Falls keine Mehrheit für eine Aufhebung der Sperrklausel gefunden werden kann) sollen Nationale Minderheiten im Sinne des Minderheitenwahlrechts von der Sperrklausel ausgenommen werden.


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