am 28.07.2012 um 18:46 Uhr
Ausnahme von der Sperrklausel für Nationale Minderheiten als Übergangslösung
Als Übergangslösung (Falls keine Mehrheit für eine Aufhebung der Sperrklausel gefunden werden kann) sollen Nationale Minderheiten im Sinne des Minderheitenwahlrechts von der Sperrklausel ausgenommen werden.
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