am 22.09.2018 um 05:16 Uhr
Vielleicht noch als definitive Frist die 6 Monate einbauen?
Das steht glaub ich in der BGO, aber vielleicht sollte man es hier auch gleich noch einfügen. "Jedenfalls endet die Mitgliedschaft nach 6 Monaten ohne Einzahlung des Mitgliedsbeitrages." .... oder was in der Art.
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