Asylwerber != Asylberechtigter
am 28.08.2016 um 00:57 Uhr

Bitte dahingehend um Änderung, da die Rede von Asylberechtigten ist und war.

Um die Salzburger Nachrichten zu zitieren:

"... Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und rechtmäßig niedergelassene Drittstaatsangehörige ..."

Salzburger Nachrichten
Die Presse
Der Standard

Daher ist folgende Überlegung nichtig:

Die Argumentation ist insofern fehlerhaft, dass man von Asylwerbern eben nicht verlangen sich für eine Gesellschaft zu engagieren, wenn sie womöglich aufgrund eines negativen „Asylbescheid“ abgelehnt/nicht aufgenommen werden. Anstelle der sog. „1 Euro Jobs“, könnte /sollten Asylwerber u.U. die Möglichkeit zur Ausübung von „geringfügigen Beschäftigungen“ erhalten.


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